1. Vertragsgegenstand
Die auf Grundlage der hier vorliegenden AGB abgeschlossenen Verträge betreffen die Anbringung von spezial Hochleistungsfolien an Fahrzeugen, Gebäuden oder anderen Werbeträgern des Kunden.
2. Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot akzeptiert. Mündliche Absprachen sind gängige Praxis und werden als verbindlich angesehen, sofern sie hinreichend dokumentiert und klar kommuniziert werden. Bitte beachten Sie, dass Angebote bei Änderung der Positionen oder der Gestaltung ihre Gültigkeit verlieren. Nachträgliche Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Materialien, die speziell für den Auftrag bestellt wurden, können nicht erstattet werden.
3. Preise
Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise. Transportkosten für das Fahrzeug zu einem anderen Ort sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten ist das Fahrzeug nach Fertigstellung in unserem Betrieb abzuholen.
4. Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht
Der Kunde übermittelt uns erforderliche Angaben und Vorlagen nach Vertragsschluss. Der Kunde verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die durch die Nutzung dieser Vorlagen entstehen. Wir erstellen regelmäßig Fotos unserer Arbeiten zu Werbezwecken und veröffentlichen diese. Kennzeichen werden unkenntlich gemacht. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.
5. Zeitlicher Rahmen der Folierung
Die Dauer der Folierung wird individuell abgestimmt. Standardmäßig ist mit einer Woche zu rechnen. Abweichungen werden schriftlich vereinbart.
6. Ort der Leistung
Der Kunde hat das Fahrzeug gereinigt zum vereinbarten Zeitpunkt bei uns abzugeben. Eine Rückgabe oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich und kostenpflichtig.
7. Vorbereitung der Flächen durch den Kunden
Der Kunde sorgt für ein gereinigtes Fahrzeug ohne Polituren und Wachse. Hartnäckige Verunreinigungen müssen vorab entfernt werden. Zusätzliche Reinigungsarbeiten unsererseits werden mit 70 €/Stunde zzgl. MwSt. berechnet.
8. Haltbarkeit der Folierung / Untergründe
Die Haltbarkeit der Folie hängt von der Beschaffenheit des Untergrunds ab. Auf optimal vorbereiteten Oberflächen beträgt die Haltbarkeit bis zu 7-10 Jahre. Eine Haftung für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit wird nicht übernommen.
9. Schäden durch die Folierung
Leichte Kratzer oder Lacksplitter können bei der Anbringung entstehen und sind auf Fehler am Lack zurückzuführen. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Wir verwenden soweit möglich schneidefreie Techniken.
10. Folien mit Struktur
Produktionsbedingte Unterschiede bei strukturierten Folien sind kein Mangel.
11. Schäden an Kunststoffteilen / Typenbezeichnungen
Abbrüche von Kunststoffclips bei der Demontage sind möglich. Die Kosten für Ersatzteile trägt der Kunde.
12. Falten und Überlappungen bei der Folierung
Falten und Überlappungen können an schwierigen Stellen auftreten und stellen keinen Mangel dar.
13. Staub/Luftbläschen
Staubeinschlüsse und Luftbläschen können vorkommen und verschwinden meist innerhalb weniger Wochen. Sie stellen keinen Reklamationsgrund dar.
14. Oberfläche der Folie (Lackschutz)
Kleine sichtbare Kanten oder Schnitte bei Lackschutzfolien sind normal und kein Mangel. Selbstheilende Eigenschaften beziehen sich auf leichte Kratzer, nicht auf grobe Beschädigungen.
15. Problematische Stellen / Einleger / Zusatzkosten durch erforderliche Montage – Demontagearbeiten
Bei notwendigen Demontagen haftet der Kunde für das Fachpersonal oder akzeptiert Einschränkungen bei der Verklebung.
16. Nachbesserung / Gewährleistung
Mängel sind sofort oder spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Wir behalten uns das Recht auf Nachbesserung vor. Mängel, die ohne unsere Zustimmung behoben werden, schließen Gewährleistungsansprüche aus.
17. Garantien
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Zusätzliche Garantien müssen schriftlich vereinbart werden.
18. Leistungshindernisse
Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen entfällt die Leistungspflicht. Der Kunde trägt die Kosten für bereits bestellte Materialien und geleistete Arbeiten.
19. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragsabwicklung genutzt. Der Kunde kann der Nutzung seiner Daten jederzeit widersprechen.
20. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Zahlungsverzug berechtigt uns zur Berechnung von Verzugszinsen und zur Zurückhaltung weiterer Leistungen. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt wurde.
21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt das gesetzlich Zulässige.
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